Hilfe statt Repression - Einrichtung von Drogenkonsumräumen in Stuttgart (24.09.2018)
Beschluss
Wir fordern die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in der Stadt Stuttgart. Diese sollen in engem Austausch mit den Anwohnern, den Beteiligten und den zuständigen kommunalen Gremien dezentral auf die einzelnen Quartiere verteilt und an die bestehenden Beratungsstellen angeschlossen werden. Neben der Möglichkeit in diesen Räumen Drogen zu konsumieren, soll darauf hingewirkt werden, dass dort eine Substanzkontrolle (Drug-Checking) möglich wird, um die Betroffenen vor Verunreinigungen zu schützen. Die Stadt Stuttgart soll dafür sorgen, dass diese Einrichtungen personell gut ausgestattet sind und auch die Kapazität für eine Ausstiegsberatung haben.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die vom Land beschlossene Rechtsverordnung nach §10a BtmG auch nach Ablauf des vorläufigen, auf drei Jahre begrenzten, Beschlusses bestehen bleibt. Wir wollen langfristig Rechtssicherheit für die Betroffenen, sowie für die Betreibenden und Mitarbeitenden gewährleisten.
Begründung
Der Baden-Württembergische Landtag beschloss im Juni 2018 eine Rechtsverordnung nach §10a BtmG nach der die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in Baden-Württemberg grundsätzlich möglich ist. Daraufhin beschloss als bisher einzige Gemeinde die Stadt Karlsruhe die Einführung solcher Drogenkonsumräume in ihrem Stadtgebiet.
Statt einer unkontrollierten Drogenszene erachten wir es auch für Stuttgart als sinnvoll, kontrollierte und personell gut ausgestattete Räume für den Konsum von Drogen einzurichten, denn Drogenkonsumräume leisten sowohl für die Drogenkonsumierenden selbst als auch für die Öffentlichkeit einen sehr wichtigen Beitrag.
Für die Betroffenen bieten Drogenkonsumräume im Notfall direkte Hilfe: Sie leisten gesundheitliche Prävention (z.B. Vermeidung von Infektionen), Überlebenshilfe (z.B. Verhinderung von Überdosierungen) und eine Integration in die regionalen Drogenhilfe-einrichtungen, die im besten Fall eine Rückkehr in einen drogenfreien Alltag ermöglichen.
Aber auch für Nicht-Betroffene leisten Drogenkonsumräume einen Beitrag zur Reduzierung der Belastung der Öffentlichkeit. Da Drogen in der Öffentlichkeit vor allem in der Nähe von Spielplätzen, Schulen oder anderen öffentlichen Stätten konsumiert werden, vermeiden wir durch die Verlagerung des Konsums an festdefinierte Drogenkonsumräume insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Drogenutensilien einhergehende Gefährdungen. Eine Verringerung des Drogenmülls an öffentlichen Plätzen sorgt außerdem für eine bessere Hygiene für Menschen und Tiere.
Wir geben uns nicht der Illusion hin, dass Drogenhandel mit der Einführung von Drogenkonsumräumen nicht mehr stattfinden kann. Dennoch hat die Einführung auch das Potenzial, diesen einzudämmen: Bislang findet der Drogenhandel vor allem an Szenesammlungen in der Öffentlichkeit statt. Durch eine Verlagerung der Szene in die Drogenkonsumräume kann dort der Handel durch eine strenge Überwachung eingegrenzt werden.