Kennzeichnung tierischer Produkte (27.11.2017)
Beschluss
Um eine transparente und umfassende Information der Verbraucher*innen zu gewährleisten, fordern wir eine Ergänzung der bestehen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Darin soll mit Hilfe eines Stufenmodells die Pflicht verankert werden, bei allen tierischen Produkten zu kennzeichnen, wie artgerecht ein Tier gehalten wurde oder wird. Dadurch können die Verbraucher*innen direkt sehen, wie die Tiere gehalten wurden oder werden, was die öffentliche Wahrnehmung im Bezug auf den Konsum von tierischen Produkten im Sinne des Tierwohles verändern würde.
Beginn dieser Kennzeichnung könnte die verpflichtende Überprüfung der Tierhaltung durch den Deutschen Tierschutzbund sein, die momentan schon auf freiwilliger Basis existiert. Dabei werden vor allem auch Betriebe, die für den breiten Markt Produkte herstellen, ausgezeichnet, wenn deren Standards über, bzw. deutlich über den Mindeststandards liegen. Dabei sollte jedoch deutlich gemacht werden, dass die Einstiegsstufe noch immer deutliche Defizite in der Tierhaltung aufweist.
Zudem müsste hier noch eine Stufe unter der Einstiegsstufe eingeführt werden, die eine nicht artgerechte Tierhaltung auszeichnet. Diese Art der Kennzeichnung ist ein erster Schritt hin zu einer optimalen Tierhaltung, da er einer hohen Anzahl an Tieren zugute kommen würde. Daher wäre solch eine transparente und verbindliche Kennzeichnung, gerade auch für konventionelle Betriebe, der Einstieg hin zu einer artgerechten und fairen Tierhaltung und weg von der oft qualvollen und intensiven Massentierhaltung.