Lohnfortzahlung - Gerechtigkeit für die Beschäftigten der Dienstleistungsbranche! (27.03.2017)
Adressaten
Bundestagsfraktion, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag
Beschluss
Das Lohnfortzahlungsgesetz ist dahingehend zu ändern, dass wechselnde freie Tage für Beschäftigte der Dienstleistungsbranche nicht durch gesetzliche Feiertage abgegolten werden dürfen.
Begründung
Für die meisten Beschäftigten in Deutschland umfasst die regelmäßige Arbeitszeit in der Woche die Tage von Montag bis Freitag. Der Samstag ist in der Regel ein arbeitsfreier Tag.
Jedoch gibt es viele Branchen, in denen der Samstag kein freier Tag ist, sondern Arbeitstag. In der Regel erhalten die Mitarbeiter dieser Branchen dafür in der Woche einen anderen freien Tag. Ist jedoch in der Woche ein Feiertag, ist es mit der momentan geltenden rechtlichen Regelung möglich, diesen freien Tag auf den Feiertag zu legen. Dies ist ungerecht und muss geändert werden.
Beispiel: Kollege A arbeitet in im Einzelhandel, arbeitet also meist auch am Samstag. Er hat dafür an einem wechselnden Wochentag frei. Gib es nun in einer Woche einen Feiertag, so zählt dieser Feiertag als sein freier Tag. Kollege B arbeitet in der Verwaltung, in dem am Samstag nicht gearbeitet wird. Gibt es unter der Woche einen Feiertag, so hat er in dieser Woche am Samstag und am Feiertag frei.
Kreiskonferenz, 27. März 2017