Säkularisierung der Landesverfassung (27.11.2017)

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Adressat

SPD-Landtagsfraktion

Beschluss

Säkularisierung der Landesverfassung

- Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert eine Verfassungsänderung im Landtag zu beantragen im Sinne eines säkularen und neutralen Staats

- Alle Paragraphen in denen sich auf Gott, das christliche Sittenrecht oder die christliche Überlieferung berufen wird sollen gestrichen oder umformuliert werden

- Besonders die folgenden Artikel sollen weltanschaulich neutral umformuliert werden und auf einen religiösen Bezug dezidiert verzichten:

• Präambel bzw. Vorspruch: „Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen [...].“

• Artikel 1: „(1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten.“

• Artikel 3: „(1) Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage stehen als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung unter Rechtsschutz. Die staatlich anerkannten Feiertage werden durch Gesetz bestimmt. Hierbei ist die christliche Überlieferung zu wahren.“

• Artikel 12: „(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.“

Begründung

In zahlreichen Verfassungen anderer Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein) findet sich ausdrücklich kein Bezug auf einen Gott. Der Versuch einiger schleswig-holsteinischer Abgeordneten einen Gottesbezug in die Landesverfassung einzubauen fand zurecht keine ausreichende Mehrheit .

Denn: Deutschland ist nach dem Grundgesetz ein religiös-weltanschaulich neutraler Staat (u.a. Art. 4, Art.140). Diese Neutralität sollte sich auch in der Landesverfassung Baden-Württembergs wiederfinden. Dieses Anliegen sollte uns als SPD ein besonders wichtiges sein, denn die SPD hatte schon immer ein besonderes Interesse an einem säkularen Staat, da er für uns eine Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben darstellt. Allerdings werde, so der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Staatsminister Rolf Schwanitz , die im Grundgesetz verankerte weltanschauliche Neutralität des Staates nicht umfassend durchgesetzt. Man sei gegenüber den Kirchen und gegenüber den Gläubigen tolerant, aber Deutschland habe keine Staatskirche. Wir sehen das genauso. Unser Antrag ist explizit nicht gegen Gläubige und auch nicht gegen die Kirchen gerichtet, sondern hat ein ganz anderes Interesse.

In Zeiten von Populismus von rechts, der vorm angeblichen Untergang des „Christlichen Abendlandes“ warnt oder wenn ein CSU-Politiker betont, dass „In einem christlichen Land ein Christ zum Bundespräsident!“ ernennt werden muss, sollten wir dagegen halten und betonen, dass es in unserer Gesellschaft nicht darauf ankommt, ob man gläubig ist, sondern auf die Fähigkeiten und die Persönlichkeit eines Menschen. Diese Ansicht sollte sich definitiv auch in unserer Landesverfassung vorfinden, die keinerlei Religion diskriminiert, aber auch keine privilegieren soll!

Deshalb ist der aktuelle Bezug auf Gott in unserer Landesverfassung längst nicht mehr zeitgemäß und widerspricht der Neutralität des Staates und der Länder. Ziel der Jusos und der SPD sollte eine Landesverfassung sein, die alle, unabhängig vom Glauben, miteinbezieht!