Voraussetzungen für den Abschluss der Handelsabkommen TTIP und CETA (20.07.2015)
Adressaten
SPD Landesvorstand Baden-Württemberg, SPD Landesparteitag Baden-Württemberg, SPD Bundesvorstand, SPD Bundestagsfraktion, SPD Bundesparteitag
Beschluss
Die oben angeführten Adressaten mögen beschließen:
1. Die Handelsabkommen (TTIP und CETA) dürfen erst nach einem erfolgreichen Abschluss der DOHA-Runde im Rahmen der WTO unterzeichnet werden, damit ein fairer weltweiter Handel ermöglicht wird, der für alle WTO-Mitglieder verbindlich ist.
2. Die Handelsabkommen (TTIP und CETA) dürfen das hohe europäische Schutzniveau von Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie die Sozial und Umweltstandards der EU-Länder nicht aufweichen.
3. Alle ILO-Kernarbeitsnormen müssen von den Vertragspartnern unterzeichnet werden. Das North American Agreement on Labor Cooperation (NAALC; deutsch Nordamerikanisches Abkommen über Arbeitszusammenarbeit) innerhalb der NAFTA ist zu Gunsten der ILO-Normen zu beenden.
4. Investitionsschutzregelungen dürfen die Souveränität der Vertragsstaaten nicht beeinträchtigen. Staatliche Daseinsvorsorge ist auszubauen statt zu privatisieren.
5. Das OECD-Steuerabkommen zum Informationsaustausch der Steuerbehörden ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen. Die Berechnungsgrundlagen für Unternehmenssteuern sind zu vereinheitlichen.
Bei Nichterfüllung einer der vorgenannten Punkte dürfen die Verträge nicht abgeschlossen werden.
Begründung
Die im Raum stehenden Handelsabkommen (TTIP, CETA, TISA) zwischen der EU und den USA bzw. Kanada werden wegen der Inhalte und der geheimen Verhandlungen von der SPD und in der Öffentlichkeit mit Besorgnis und Ablehnung der bruchstückhaft bekannt werdenden Inhalte verfolgt. In unserem Ortsverein wurde die Problematik der Vertragslage ausführlich diskutiert. In der Mitgliederversammlung am 08. Juni 2015 wurde deshalb die Beschlusslage unserer Partei bekräftigt und der vorliegende Antrag verabschiedet.