Für eine bürgerfreundliche Wärmewende in Stuttgart: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 2. Oktober 2025, 12:53 Uhr
Adressaten
- SPD-Gemeinderatsfraktion Stuttgart
- SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
- SPD-Fraktion im Verband Region Stuttgart
- SPD-Bundestagsfraktion
Für eine bürgerfreundliche Wärmewende in Stuttgart
Die Wärmewende in Stuttgart nimmt nur langsam Fahrt auf. Dies wird für viele Mieter*innen in Zukunft steigende Wärmepreise bedeuten, wenn Gaspreise und CO2- Preise weiter steigen. Nach der jetzt vorliegenden Planung sollen nur ca. 50 % der Haushalte in Stuttgart über Wärmenetze versorgt werden. Dazu sollen die Stadtwerke mit den neuen Netzen etwas mehr als 10% beitragen. Die restlichen knapp 40% der Netzgebiete sollen über die Verdichtung und den Ausbau bestehender Netze erreicht werden.
Die für den Heizungstausch oftmals deutlich günstigere Netzlösung wird in vielen Wohnquartieren ausgeschlossen, obwohl mit Netzlösungen eine soziale Abfederung eines Heizungstausches ermöglich wird. Andere Großstädte wie z.B. Mannheim, Hannover oder München weisen aus guten Gründen viel größere Wärmenetzgebiete aus. Das oftmals vorgetragene Argument der ungünstigen Stuttgarter Topologie springt zu kurz und gilt nur für die deutlich höher gelegene Filterebene. Schon heute wird das Gebiet Feuerbach Ost oder Stuttgart Mönchfeld über das EnBW-Fernwärmenetz versorgt.
Die SPD Stuttgart unterstützt die Stuttgarter Zielsetzung für Klimaneutralität im Jahre 2035, gleichwohl muss eine breite Akzeptanz in Bevölkerung für die dazu notwendigen, enormen Investitionen von stattlicher Seite in Strom-, Wärme- und Wasserstoffnetze gewährleistet sein. Eine Verlagerung dieser Anstrengungen auf die privaten Haushalte untergräbt die Akzeptanz in großen Teilen der Bevölkerung und damit auch ein Gelingen der Wärmewende. Heizen darf in Stuttgart nicht zum Luxus werden! Mit der anstehenden Überarbeitung der Wärmeplanung in diesem Jahr besteht die Möglichkeit die Wärmeplanung an entscheidenden Punkten weiterzuentwickeln.
Für eine gelingende Wärmewende sind auch Sicht der SPD Stuttgart die folgenden Grundsätze unabdingbar
- Bezahlbare Wärme: Die Transformation von fossiler in eine klimaneutrale Wärmeversorgung muss sozial gerecht gestaltet werden. Auch klimaneutrale Lösungen dürfen nicht überfordern und müssen sich an dem heute üblichen, durchschnittlichen Wärmemischpreis fossiler Lösungen von 15-17 ct/kWh messen lassen. Die klimaneutrale Wärme darf nicht teurer werden als die aktuellen Gaspreise.
- Planungssicherheit: Wir müssen den Menschen Planungssicherheit geben. Klar ist, man wird nicht innerhalb von wenigen Jahren alle Haushalte in Stuttgart an klimaneutrale Wärme anschließen können. Für die Haus- und Wohnungseigentümer muss dennoch möglichst schnell Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten und des Zeitpunktes eines möglichen Anschlusses an das Wärmenetz geschaffen werden.
- Aktive Kommunikation, Beteiligung und Transparenz: Bei jedem Schritt der Planung müssen die Menschen vor Ort informiert und eingebunden werden. Die Stadt hat schon verschiedene Info-Veranstaltungen angeboten, konkrete Aussagen zu geplanten Netzgebieten gab es jedoch nicht. Eine gute Beteiligung und eine höchstmögliche Transparenz führt zu hohen Anschlussraten und im Ergebnis zu wirtschaftlichen Lösungen.
- Dauerstreit zeitnah beenden: Der Dauerstreit zwischen der Stadt und der EnBW (bzw. deren Eignern) muss schnell und unbürokratisch beigelegt werden. Nur dann können weitaus größere Gebiete in der Stadt an das Wärmenetz angeschlossen werden,
A. Die Gemeinderatsfraktion wird aufgefordert
- sich für eine Wärmeplanung entsprechend Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes einzusetzen. Das bedeutet, dass die Wärmedichte und die Kosteneffizienz als wesentliche Kriterien zur Ausweisung von Wärmenetzgebieten dienen und nicht die Kapazitäten der Stadtwerke oder die Verfügbarkeit städtischer Grundstücke für Energiezentralen.
- sich dafür einzusetzen möglichst alle regenerativen kosteneffizient erschließbaren Umweltwärmequellen für die Wärmewende (neben der in allen Nachbarschaften verfügbaren Außenluft) in Stuttgart zu erschließen, das umfasst insbesondere die Umweltwärme des Neckars und die Abwärme der Kläranlagen in Stuttgart sowie weitere auch zukünftig entstehende Abwärmequellen wie z.B. von Elektrolyseuren für die Wasserstoffgewinnung.
- sich für eine effiziente Anlaufstelle in der Stadtverwaltung einzusetzen, die dafür sorgt, dass Anfragen nach Flächen für Energieerzeugungsanlagen zeitnah bearbeitet und zur Entscheidung gebracht werden. Dies betrifft sowohl potentielle Aufstellungsorten für große Luft-Wasser-Wärmepumpen als Einzellösungen z.B. für Mehrfamilienhäuser als auch für Energiezentralen und Speicherlösungen für klimaneutrale Wärmenetze.
- sich gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion für ein großes Flusswärmekraftwerk am Neckar einzusetzen. Hierzu sollten sich die Stadt Stuttgart mit den Stuttgarter Stadtwerken und der EnBW zusammensetzen und ein Umsetzungskonzept erarbeiten. Im zweiten Schritt sollten dann Mittel aus dem Infrastrukturfonds der neuen Bundesregierung beantragt werden.
- sich für eine integrierte Netzplanung einzusetzen mit professioneller Unterstützung durch ein einschlägig erfahrenes Büro einzusetzen. Die Wärmewende bedarf einer integrierten Beplanung der Strom-, Gas- und Wärmenetze. Dies gilt auch für die netzdienliche Planung von Speichern im Wärmenetz, wie im „Solarspitzengesetz“ vorgesehen.
- auf ein kommunales Förderprogramm zur zusätzlichen Förderung Nahwärmenetzen und großen Wärmespeichern hinzuwirken 7. sich für eine zeitnahe verbindliche Ausweisung der Stuttgarter Wärmenetze einzusetzen. Diese Ausweisung muss auch Zielkosten für den einmaligen Haus- oder Wohnungsanschluss und die zu erwartenden jährlichen Verbrauchskosten auf Basis einer erwarteten Anschlusszahl beinhalten. Im ersten Schritt sollte ein Fahrplan kommuniziert werden, aus welchem klar ersichtlich ist, bis wann in den einzelnen Wohngebieten Verbindlichkeit hergestellt werden soll.
B. Die Kreisdelegiertenkonferenz fordert die Landesregierung, aber auch die SPD- Fraktion im Landtag auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Landesregierung als Anteilseignerin auf die ENBW einwirkt, ihre Blockadehaltung bei der Planung zur Erweiterung und Dekarbonisierung des Stuttgarter Fernwärmenetzes aufzugeben (§ 32 Absatz 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) fordert Wärmenetzbetreiber auf bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und - dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen) Dieser Plan bildet dann die wichtigste Grundlage für die Fortschreibung der Stuttgarter Wärmeplanung.
C. Die Kreisdelegiertenkonferenz fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich für eine angemessene Förderkulisse für Wärmenetze einzusetzen, die auch die hohen Anlaufverluste durch eine zunächst große Anzahl von Kaltanschlüssen an neue Wärmenetze berücksichtigt, und zudem einen Innovationsfond als Bürgschaftsprogramm aufzulegen, welches auch den kleineren, lokalen Energiebetreibern oder genossenschaftlichen Initiativen die Möglichkeit für gute Finanzierungskonzepte eröffnet.
Begründung
Zu 1.) Ausweisung von Wärmenetzen nach den Vorgaben des WPG
Die Ausweisung von neuen Netzeignungsgebieten in der Stuttgarter Wärmeplanung berücksichtigt offensichtlich bestimmte Gebiete nicht, obwohl in diesen die Energieverbrauchsdichte deutlich über der generell als geeignet angesehenen Schwelle von 400 MWh/(ha*a) liegt. Zudem sind viele dieser Gebiete aufgrund der Bebauung für Gebäudeeinzellösungen ungeeignet. Meist handelt es sich dabei um Mietwohnungen.
Es ist anzunehmen, dass diese Gebiete vor allem aufgrund einer ungünstigen Eigentümerstruktur aus Hauseigentümergemeinschaften und/oder privaten Immobilienbesitzern, fehlender Kapazitäten bei den Stadtwerken für die Umsetzung oder fehlender öffentliche Fläche für die zentralen Energieanlagen von der Planung ausgenommen wurden. Letztendlich wären bei fehlendem Angebot einer Fernwärmeversorgung hier vor allem Mieter die Leidtragenden, die grundsätzlich keinen Einfluss auf ihre Wärmeversorgung nehmen können.
Zu 2) Nutzung aller regenerativen Wärmequellen, insbesondere die des Neckars
Bisher wird die Energie für die Fernwärmenetze vorwiegend aus fossilen Quellen gewonnen. Um das Potential der Wärmenetze für eine klimaneutrale Umstellung zu heben ist ein zügiger Aufbau einer nicht-fossilen Wärmeerzeugung erforderlich. Während sich bei kleineren lokalen Netzen hierfür auch Luft- oder Erdwärmepumpen eignen, bietet sich im Neckartal für das große Fernwärmenetz die Nutzung von Flusswärme an. Die derzeit vorliegende Wärmeplanung berücksichtigt das enorme Potenzial Neckar überhaupt nicht, die Kläranlagen Plieningen und Fasanenhof werden ebenfalls nicht, die Kläranlage Mühlhausen nur marginal berücksichtigt. Zukünftige Abwärmequellen, wie z.B. die bereits in Planung befindlichen Elektrolyseure finden ebenfalls keine Berücksichtigung. Dies ist ein ganz offensichtliches Manko der städtischen Planung.
Zu 4) Ein leistungskräftiges Flusswärmekraftwerk für Stuttgart
Wärmenetze können nur dann zum Gelingen der Wärmewende beitragen, wenn ausreichend klimaneutral erzeugte Wärmeenergie bereitgestellt werden kann. Mit dem Neckar verfügt die Stadt Stuttgart über ein großes Potential, Wärme aus einem Fließgewässer zu beziehen. Eine aktuelle Studie der Uni Braunschweig hat berechnet, dass 80% des Wärmebedarfs der Stadt mit Neckarwärme gedeckt werden können. Für die Tallagen und den Stuttgarter Norden reicht dies allemal. Aufgrund der Vorlaufzeit für Planung und Errichtung müssen hier die Weichen unverzüglich gestellt werden. Dass dies bei geeigneter Standortwahl aber grundsätzlich möglich ist, zeigen die Stadtwerke Köln, die eine 200MW Flusswärmepumpe angekündigt und beschlossen haben, die einen Großteil der Kölner Wohngebäude mit klimaneutraler Wärme versorgen wird. Dieses Potenzial kann sinnvollerweise nur unter Einbeziehung des Fernwärmenetzes der EnBW genutzt werden. Hier liegen die Stadt und die Eigner der EnBW (das Land BW und die OEW) seit Jahrzehnten im Streit, obwohl einer Einigung der Parteien auf dem Verhandlungsweg rechtlich nichts entgegensteht.
Zu 5) Integrierte Netzplanung – Strom, Gas, Wärme gemeinsam betrachten
Die Strom-, Gas- und Wärmeplanung können nur gemeinsam erfolgen. Beispielsweise kann die Gasversorgung nur rückgebaut werden, wenn entsprechende Heizalternativen vorhanden sind. Ein umlegen des Gashahns, wie kürzlich im Fernsehen vom Leiter der Energieabteilung im städtischen Amt für Umweltschutz theatralisch inszeniert und von der Stadt bisher nicht dementiert, ist grober Unfug. Der Ausbaubedarf der Stromnetze wird stark von der, inzwischen auch vom Gesetzgeber vorgesehenen, Verfügbarkeit von Wärmespeichern abhängen. Gerade Wärmenetze sind für große Wärmespeicher (bis zu zwei Wochen) geeignet. So können Stromlastspitzen an kalten Tagen abgemildert und das lokale Stromnetz insgesamt kleiner dimensioniert werden. Zudem sind diese Speicher geeignet, den Stromverbrauch bei sog. Dunkelflauten zu senken. Darüber hinaus können mit großen Speichern Schwankungen im Strompreis zum Vorteil der Wärmekunden genutzt werden (man heizt den Speicher auf, wenn der Strom günstig ist und entnimmt Wärme, wenn der Strom teuer ist). Bei den in Stuttgart geplanten Individuallösungen muss das Stromnetz maximal ausgebaut werden.
Die derzeit vorliegende Wärmeplanung orientiert sich stark an den heutigen Möglichkeiten der Stadtwerke. Eine integrierte und abgestimmte Planung der Gas-, Strom- und Wärmenetze findet ganz offensichtlich nicht oder in nicht ausreichender Form statt. Wie schon in den vorangegangenen Punkten ausgeführt, ist die Wärmeplanung ein sehr komplexes Unterfangen und überfordert die personelle Ausstattung und das Know-how eines einzelnen Amtes bei weitem. Daher ist dringend eine quantitative planerische Unterstützung durch ein erfahrenes Büro erforderlich.
Zu 6) Kommunales Förderprogramm für Wärmenetze und Speicher
Während die Stadt Stuttgart Einzelwärmepumpen und die Hausanschlüsse an Wärmenetze auf kommunaler Ebene zusätzlich mit 20% fördert, werden die Wärmenetze selbst und auch die großen Wärmespeicher einer Netzlösung nicht gefördert. Gerade die großen Wärmespeicher sind für eine systemdienlichen Betrieb des Stromnetzes von großem Vorteil für die Stromnetzbetreiber, da die Großwärmepumpe temporär bei Stromlastspitzen abgeschaltet werden kann.
Die ungleiche Förderung von Netzen und Speichern gegenüber der Förderung von Individuallösungen trägt dazu bei, dass in der Stuttgarter Wärmeplanung zu wenige Gebiete als Wärmeeignungsgebiete ausgewiesen werden.
Zu 7) Verbindliche Ausweisung von Netzgebiete und Zielkorridore für die Kosten
Der Stuttgarter Klimafahrplan Wärme ist unverbindlich. Damit ergeben sich für Haus- und Wohnungsbesitzer, aber auch für die Netzbetreiber in Stuttgart erhebliche Probleme. Ab Mitte 2026 müssen, entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), defekte alte Heizungen gegen GEG konforme Systeme (i.d.R. Wärmepumpen) ersetzt werden. Dies gilt auch für Gebiete, in denen laut Wärmeplanung ein Wärmenetz vorgesehen ist.
Übergangslösungen, z.B. eine Gastherme, sind gesetzlich nur dann zulässig, wenn ein 200 Vertrag mit dem zukünftigen Wärmenetzbetreiber vorliegt.
Solange keine verbindliche Zusage vom Netzbetreiber vorliegt, sind die Eigentümer zur einer Individuallösung gezwungen. Sie werden sich später nicht mehr an ein Wärmenetz anschließen. Die erreichbare Anschlussdichte in den geplanten Netzen wird damit von Jahr zu Jahr geringer. Die von den Stadtwerken und der EnBW geplanten Netze werden in der Folge teurer und teilweise unrentabel.
Zur Planungssicherheit der Haus- und Wohnungseigentümer sind möglichst genaue Angaben zu den Wärmekosten und zum Anschlusszeitpunkt erforderlich. Diese Informationen müssen von den Wärmeversorgern zeitnah bereitgestellt werden.
Zu B) Der gordische EnBW-Knoten muss durchschlagen werden
Einer der Gründe, für die mangelnden Fortschritte in der Planung von Wärmenetzen ist die nach wie vor ungelöste Frage der Zukunft des Stuttgarter Fernwärmenetzs. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Stuttgarter Fernwärmestreit (BGH-Urteil KZR 101/20 von 5.12.2023) wäre eine außergerichtliche Einigung zwischen der Stadt und den Eigentümern der EnBW leicht möglich. Doch die EnBW verkündet öffentlich, bis auf weiteres keinen weiteren Ausbau des Netzes vornehmen zu wollen.
Die EnBW als derzeitiger Betreiber des Fernwärmenetzes ist zudem aktuell nicht bereit, vor Klärung des weiteren Betriebs des Fernwärmenetzes gemeinsam mit der Stadtverwaltung einen belastbaren Fernwärmenetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan zu erarbeiten (gemäß Wärmeplanungsgesetz § 32 Absatz 1 ist dieser Plan bis Ende 2026 vorzulegen). Dieses Verhalten kann die Stuttgarter Energiewende über Jahre ausbremsen und stellt die grundsätzliche Eignung der EnBW als Netzbetreiber in Frage.
Zu C) Unterstützung von Wärmenetzen auf Bundesebene
Neben Fernwärmenetzen können auch lokale Nahwärmenetze eine geeignete Lösung darstellen, wenn Einzellösungen z.B. aufgrund der Bebauungsdichte nicht möglich sind. Die Förderung über das BEW liegt aber derzeit unter dem Förderniveau für Einzellösungen des BEG. Spezifische Herausforderungen bei neuen Wärmenetzen wie zum Beispiel die fehlende Gleichzeitigkeit beim Anschluss der Gebäude an Wärmenetze oder unzureichendes Risikokapital kleinerer Energieunternehmen oder von Bürgerenergiegenossenschaften sollten mitbetrachtet werden.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat die Ampel-Regierung den gesetzlichen Rahmen für die Wärmewende neu ausgestaltet und umfangreiche Förderprogramme auf den Weg gebracht.
Das BEG-Förderprogramm zum Heizungstausch verringert die finanziellen Belastungen erheblich und berücksichtigt auch soziale Ungleichheiten mit einen Sozialbonus von zusätzlichen 30% (max. 70%). Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert die Planung von effizienten Wärmenetzen mit 50%. Für die einzelnen Komponenten eines Netzes liegt die BEW-Förderhöhe hingegen nur bei 40%.
Damit ist der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen systematisch schlechter gestellt. Die unterschiedlichen Förderhöhen bevorzugen Einzellösungen im Wettbewerb zu klimaneutralen Wärmenetzen. Im Ergebnis sind auch in verdichteten städtischen Gebieten Wettbewerbsvorteile von klimaneutralen Wärmenetzen nicht immer gegeben. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft Wärmepumpen nicht nur in den Hinterhöfen aufgestellt, sondern vermehrt auch an den Fassaden der Häuser angebracht werden. Möchte man eine derartige Umgestaltung dicht besiedelter Stadtquartiere vermeiden, gibt es zwei Handlungsmöglichkeiten: Zum einen durch die Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwanges an klimaneutrale kommunale Wärmenetze oder die Erhöhung der Förderquoten im BEW-Programm.
Kreiskonferenz, 21. Juli 2025