XXL-Landtag-verhindern: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 2. Oktober 2025, 14:26 Uhr
Antragsteller
SPD Ortsverein Stuttgart-Ost
Adressaten
- SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
- SPD Gemeinderatsfraktion
Antrag
Die SPD-Gemeinderatsfraktion sowie die SPD-Landtagsfraktion mögen beschließen, das nach § 27 Absatz 1 und § 29 des Volksabstimmungsgesetzes zugelassene Volksbegehren „Landtag verkleinern“ mit dem Ziel der Einbringung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ aktiv zu unterstützen und zu fördern. Sollte das Volksbegehren nicht die erforderlichen Stimmen erhalten, sollte sich die SPD weiter für dessen Inhalte einsetzen und eine Auflähung des Landtags verhindern.
Begründung
Aufgrund des neuen Wahlrechts für die kommende Landtagswahl in Baden-Württemberg befürchtet der Landesrechnungshof eine Auꢀlähung des Landtags von der Sollstärke von 120 Abgeordneten auf bis zu 200 Abgeordnete. Dies würde dazu führen, dass der bestehende Raumbedarf weiter steigt, Umbauarbeiten im Landtag notwendig werden könnten und zusätzliche Stellen geschaffen werden müssten. Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass dies bis zu 200 Millionen Euro Mehrkosten für die kommende Legislaturperiode schaffen würde - Geld, das an anderen Stellen fehlt, Verwaltungsangestellte, die man vor allem auch in den Kommunen dringend braucht. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass dies die organisatorische sowie inhaltliche Arbeit im Landtag erschwert.
Das nach dem Volksabstimmungsgesetz zugelassene Volksbegehren „Landtag verkleinern“, das von Dr. Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen initiiert wurde, will die Beschränkung der Zahl der Abgeordnete auf die Sollgröße von höchstens 120 Abgeordneten dadurch erreichen, dass die Zahl der Wahlkreise von bisher 70 auf 38 Wahlkreise reduziert wird. Dies stellt dann die gleiche Größe wie bei der Bundestagswahl dar und sollte deshalb, wie bei den Bundestagsabgeordneten, auch auf Landesebene gut abgedeckt werden.
Im Hinblick auf die bereits 2026 anstehende Landtagswahl erscheint eine schnelle und nachhaltige Unterstützung dieses Volksbegehrens durch den Gemeinderatsfraktion und die Landtagsfraktion notwendig. Damit kann ein klares Zeichen gesetzt werden, dass die wirtschaftlichen Bedenken der Bürger*innen Baden-Württembergs ernst genommen werden und die Fokus der SPD darauf gelegt wird, die verringerten finanziellen Mittel für sozialdemokratische Belange einzusetzen.
Kreiskonferenz der SPD Stuttgart, 21. Juli 2025