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Zukunft der Finanzierung der Württembergischen Staatstheater: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Die Landtagsfraktion sowie die kommunalen Mandatsträger*innen werden aufgefordert, entsprechende Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen und eine Neuverhandlung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen anzustreben.  
Die Landtagsfraktion sowie die kommunalen Mandatsträger*innen werden aufgefordert, entsprechende Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen und eine Neuverhandlung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen anzustreben.  


=Begründung=
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Eine Neuordnung der Finanzierung der Württembergischen Staatstheater würde daher nicht nur der tatsächlichen kulturpolitischen Bedeutung der Institution gerecht werden, sondern auch zu einer faireren Lastenverteilung zwischen Land und Kommune beitragen.
Eine Neuordnung der Finanzierung der Württembergischen Staatstheater würde daher nicht nur der tatsächlichen kulturpolitischen Bedeutung der Institution gerecht werden, sondern auch zu einer faireren Lastenverteilung zwischen Land und Kommune beitragen.


=Beschluss der Kreiskonferenz=
=Beschluss der Kreiskonferenz=

Aktuelle Version vom 7. April 2026, 14:12 Uhr

Antragsteller

Kreisvorstand SPD Stuttgart

Adressaten

Fraktionsgemeinschaft SPD und Volt im Stuttgarter Gemeinderat, SPD-Landtagsfraktion

Antrag

Die KDK möge beschließen:

Wir setzen uns dafür ein, die Trägerschaft und Finanzierung der Württembergischen Staatstheater grundlegend neu zu ordnen. Ziel ist perspektivisch eine vollständige Übernahme der Trägerschaft durch das Land Baden-Württemberg.

Die Landtagsfraktion sowie die kommunalen Mandatsträger*innen werden aufgefordert, entsprechende Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen und eine Neuverhandlung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen anzustreben.

Begründung

Die Württembergischen Staatstheater zählen zu den bedeutendsten Kulturinstitutionen Deutschlands. Oper, Schauspiel und Ballett genießen nationale und internationale Ausstrahlung und ziehen Besucherinnen und Besucher aus dem gesamten Bundesland, aus Deutschland und aus dem Ausland an. Damit erfüllt das Haus eine kulturpolitische Aufgabe, die weit über die Stadt Stuttgart hinausreicht. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, die Hauptverantwortung für Finanzierung und Trägerschaft beim Land Baden-Württemberg zu verorten.

Die Haushaltslage der Landeshauptstadt Stuttgart ist gleichzeitig zunehmend angespannt. Kommunale Haushalte stehen unter erheblichem Druck durch Pflichtaufgaben wie Kinderbetreuung, Schulen, soziale Leistungen, Wohnungsbau und Infrastruktur. In dieser Situation bindet die derzeitige Mitfinanzierung des Dreispartenhauses erhebliche kommunale Mittel, obwohl es sich um eine Einrichtung mit landesweiter Bedeutung handelt. Zwischenzeitlich fließen über 50 Millionen Euro städtische Haushaltsmittel pro Jahr in den laufenden Betrieb der Staatstheater. Eine stärkere Übernahme der Verantwortung durch das Land würde die Stadt spürbar entlasten und Handlungsspielräume für kommunale Kernaufgaben schaffen.

Besonders deutlich wird die Problematik bei großen Investitionen und Sanierungen. Theatergebäude und technische Infrastruktur verursachen regelmäßig sehr hohe Kosten, die schnell in den dreistelligen Millionen- oder gar Milliardenbereich gehen können. Solche Investitionsrisiken überfordern kommunale Haushalte zunehmend, während das Land über deutlich größere finanzielle Spielräume verfügt und besser in der Lage ist, langfristige Kulturinfrastruktur zu sichern.

In vielen anderen Bundesländern werden große Theater- und Opernhäuser bereits heute stärker durch die Länder getragen oder überwiegend aus Landesmitteln finanziert. Beispiele hierfür sind etwa das die Bayerische Staatsoper in München oder das Staatstheater Darmstadt, dessen Träger das Land Hessen ist.

Diese Beispiele zeigen, dass Modelle mit stärkerer Landesverantwortung kulturpolitisch etabliert und erfolgreich praktiziert werden.

Eine Neuordnung der Finanzierung der Württembergischen Staatstheater würde daher nicht nur der tatsächlichen kulturpolitischen Bedeutung der Institution gerecht werden, sondern auch zu einer faireren Lastenverteilung zwischen Land und Kommune beitragen.

Beschluss der Kreiskonferenz

Der Antrag wurde auf der Kreiskonferenz am Sa 21. März 2026 angenommen.