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Mehr Demokratie (für Schüler*innen) wagen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
Die Seite wurde neu angelegt: „=Antragsteller= Jusos Stuttgart =Adressaten= SPD-Landesparteitag und SPD-Landtagsfraktion =Antrag= Um Schüler*innen in der demokratischen Teilhabe zu stärken und zu befähigen sollen die Landtagsfraktion und der Landesvorstand eine Änderung der Schulbesuchsverordnung anstreben. Es soll §3 der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums so ergänz werden, dass: Eine Ausnahme zu den in Absatz 1 bis 4 aufgeführten Regelungen für die Teilnahme…“
 
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=Adressaten=
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SPD-Landesparteitag und SPD-Landtagsfraktion
SPD-Landesparteitag und SPD-Landtagsfraktion


=Antrag=
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Zudem soll im Schulgesetz verankert werden, dass bei großer Beteiligung an einer Kundgebung oder Demonstration es Aufgabe der SMV und der Schule ist, sich mit dem Inhalt der Veranstaltung auseinanderzusetzen.
Zudem soll im Schulgesetz verankert werden, dass bei großer Beteiligung an einer Kundgebung oder Demonstration es Aufgabe der SMV und der Schule ist, sich mit dem Inhalt der Veranstaltung auseinanderzusetzen.


=Beschluss der Kreiskonferenz=
=Beschluss der Kreiskonferenz=

Aktuelle Version vom 7. April 2026, 14:12 Uhr

Antragsteller

Jusos Stuttgart

Adressaten

SPD-Landesparteitag und SPD-Landtagsfraktion

Antrag

Um Schüler*innen in der demokratischen Teilhabe zu stärken und zu befähigen sollen die Landtagsfraktion und der Landesvorstand eine Änderung der Schulbesuchsverordnung anstreben.

Es soll §3 der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums so ergänz werden, dass:

Eine Ausnahme zu den in Absatz 1 bis 4 aufgeführten Regelungen für die Teilnahme von Schüler*innen an öffentlichen Veranstaltungen der Meinungsäußerung wie Kundgebungen oder Demonstrationen geschaffen wird. Hierfür soll eine schriftliche oder mündliche Anfrage an den*die Fach- oder Klassenlehrer*in, mit Frist von einem Tag vor der Veranstaltung ausreichen. Diese Anfrage soll nur durch begründete Zweifel am erfolgreichen Abschluss der Schule abgelehnt werden können. Die Stellung einer Anfrage soll ab dem 14. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern erfolgen können.

Zudem sollen Fach- oder Klassenlehrer*innen nur bei begründetem Zweifel der Teilnahme des*der Schüler*in an einer Veranstaltung im Nachgang einen bildlichen oder durch Eltern oder Veranstalter*innen der Veranstaltung schriftlich erbrachten Nachweis einfordern können. Das Versäumen eines Nachweises darf dabei zur nachträglichen Aberkennung der Befreiung führen, darf jedoch keine Grundlage zur Aberkennung einer Anfrage auf Befreiung in der Zukunft sein.

Zudem soll im Schulgesetz verankert werden, dass bei großer Beteiligung an einer Kundgebung oder Demonstration es Aufgabe der SMV und der Schule ist, sich mit dem Inhalt der Veranstaltung auseinanderzusetzen.

Beschluss der Kreiskonferenz

Der Antrag wurde auf der Kreiskonferenz am Sa 21. März 2026 angenommen.