Zum Inhalt springen

Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
Die Seite wurde neu angelegt: „=Antragsteller= AfA Stuttgart =Adressaten= SPD-Landesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion =Antrag= Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen für ein gerechtes, solidarisches und leistungsfähiges Steuersystem ein. Ziel ist es, kleine und mittlere Einkommen spürbar zu entlasten, während hohe Einkommen, große Vermögen und sehr hohe Erbschaften stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden. =Begründung: = Ein gerechtes Steuersyst…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=Antragsteller=
=Antragsteller=
AfA Stuttgart
AG 60 plus Stuttgart


=Adressaten=
=Adressaten=
Zeile 6: Zeile 6:


=Antrag=
=Antrag=
Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen für ein gerechtes, solidarisches und leistungsfähiges Steuersystem ein. Ziel ist es, kleine und mittlere Einkommen spürbar zu entlasten, während hohe Einkommen, große Vermögen und sehr hohe Erbschaften stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass künftig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (Erwerbstätigenversicherung).
Dies umfasst insbesondere
# Arbeitnehmende
# Selbstständige
# Berufspolitiker*innen in Parlamenten und Regierungen
# neu eingestellte Beamt*innen.
(Für bereits aktive Beamt*innen sollen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geprüft werden).
 
Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf folgende strukturelle Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung vorsehen:
 
1. Beitragsbemessungsgrenze
Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben und kontinuierlich angepasst.
* Dadurch wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert und das Solidaritätsprinzip gestärkt.
 
2. Flexibles Renteneintrittsalter nach Beitragsjahren
Das Renteneintrittsalter soll stärker an die Dauer der geleisteten Beitragsjahre gekoppelt werden. Ziel ist ein gerechtes und flexibles Rentensystem. Dabei soll gelten:
* Rentenanspruch ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
* Das Rentenniveau muss dauerhaft stabilisiert und mittelfristig auf mindestens 50 Prozent angehoben werden.
* Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren sollen weiterhin einen früheren Renteneintritt mit moderaten Abschlägen nutzen können.
* Zeiten von Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit sollen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.
 
3. Kapitaleinkommen und andere Vermögenserträge
Kapitaleinkommen und andere Vermögenserträge sollen zur Finanzierung herangezogen werden.
* Dadurch wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert und das Solidaritätsprinzip gestärkt.
 
4. Beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Beitragsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt.
* Politische Entscheidungen, welche die gesetzliche Rentenversicherung finanziell belasten, können aus Gründen der Gerechtigkeit nicht den gesetzlich Versicherten auferlegt werden. Sie müssen aus Steuermitteln finanziert werden. 
 
5. Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Rentenerhöhungen durch einen festen Erhöhungsbetrag für alle ergänzt.
* Prozentuale Rentenerhöhungen führen langfristig zu einer immer weiter gehenden Spreizung zwischen höheren und niedrigen Renten. Feste Erhöhungsbeträge schränken diese Entwicklung ein, mindern das Armutsrisiko und führen zu sozial gerechteren Verteilungsergebnissen.
 
 


=Begründung: =
=Begründung: =
Ein gerechtes Steuersystem orientiert sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit. Progressive Steuersätze sind dabei ein zentrales Element. Arbeit darf nicht höher belastet werden als Einkommen aus Vermögen und Kapital.
Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Renten einer steigenden Zahl von Rentenempfänger*innen. Eine Erweiterung der Versichertengemeinschaft auf alle Erwerbstätigen kann langfristig zur Stabilisierung des Systems beitragen.
 
'''Erstens''' stärkt eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen die finanzielle Basis der Rentenversicherung. Wenn auch Selbstständige, Politiker*innen sowie künftig neu eingestellte Beamt*innen Beiträge leisten, erhöht sich die Zahl der Beitragszahlenden sowie die Einnahmen des Systems.
 
'''Zweitens''' trägt die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze dazu bei, dass hohe Einkommen stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung beitragen. Dadurch wird das Solidaritätsprinzip gestärkt und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabilisiert.
 
'''Drittens''' erhöht ein flexibles Renteneintrittsalter nach Beitragsjahren die Gerechtigkeit im Rentensystem. Wer viele Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Gleichzeitig wird damit der unterschiedlichen Belastung verschiedener Berufsgruppen Rechnung getragen.
 
'''Viertens''' trägt eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität im Alterssicherungssystem bei. Derzeit bestehen unterschiedliche Sicherungssysteme für verschiedene Berufsgruppen. Eine gemeinsame Versicherung für alle Erwerbstätigen stärkt das Solidaritätsprinzip und verhindert eine Ungleichbehandlung.


Große Vermögen und hohe Erbschaften sollen stärker besteuert werden, wobei angemessene Freibeträge für selbstgenutztes Wohneigentum sowie für kleine und mittlere Betriebe erhalten bleiben. Ziel ist nicht die Gefährdung von Existenzen, sondern die Begrenzung wachsender Ungleichheit.
'''Fünftens''' erhöht eine breitere Einbindung in die gesetzliche Rentenversicherung die gesellschaftliche Akzeptanz des Systems. Wenn alle Gruppen – einschließlich politischer Mandatsträger*innen – in dasselbe System einzahlen, wird das Vertrauen in die Fairness der Alterssicherung gestärkt.


Steuerschlupflöcher und aggressive Steuervermeidung müssen konsequent bekämpft werden. Internationale Konzerne müssen dort Steuern zahlen, wo ihre Gewinne entstehen. Steuergerechtigkeit darf kein Standortnachteil sein, sondern ist eine Frage des fairen Wettbewerbs.
'''Sechstens''' entspricht eine solche Reform internationalen Beispielen. In mehreren europäischen Ländern existieren bereits Erwerbstätigen- oder Bürgerversicherungssysteme, in denen große Teile der Bevölkerung in ein gemeinsames Rentensystem eingebunden sind.


Das Steuersystem muss einfacher, transparenter und für alle nachvollziehbar gestaltet werden. Ein System, das nur von Fachleuten verstanden wird, untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
Durch eine schrittweise Umsetzung und angemessene Übergangsregelungen kann die Reform sozialverträglich gestaltet werden.
Ziel des Antrags ist es daher, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanziell zu stabilisieren, ihre Legitimation zu stärken und ein gerechteres Alterssicherungssystem für alle Erwerbstätigen zu schaffen.


Die durch Steuern erzielten Einnahmen sind gezielt für das Gemeinwohl einzusetzen, insbesondere für Bildung, bezahlbares Wohnen, eine verlässliche Gesundheitsversorgung, sichere Renten und handlungsfähige Kommunen.




Zeile 24: Zeile 65:




[[Kategorie:Rentenversicherung| 2026-03-21]]
[[Kategorie:Rentenversicherung| 2026-05-09]]

Aktuelle Version vom 12. Mai 2026, 14:05 Uhr

Antragsteller

AG 60 plus Stuttgart

Adressaten

SPD-Landesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

Antrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass künftig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (Erwerbstätigenversicherung). Dies umfasst insbesondere

  1. Arbeitnehmende
  2. Selbstständige
  3. Berufspolitiker*innen in Parlamenten und Regierungen
  4. neu eingestellte Beamt*innen.

(Für bereits aktive Beamt*innen sollen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geprüft werden).

Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf folgende strukturelle Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung vorsehen:

1. Beitragsbemessungsgrenze Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben und kontinuierlich angepasst.

  • Dadurch wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert und das Solidaritätsprinzip gestärkt.

2. Flexibles Renteneintrittsalter nach Beitragsjahren Das Renteneintrittsalter soll stärker an die Dauer der geleisteten Beitragsjahre gekoppelt werden. Ziel ist ein gerechtes und flexibles Rentensystem. Dabei soll gelten:

  • Rentenanspruch ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
  • Das Rentenniveau muss dauerhaft stabilisiert und mittelfristig auf mindestens 50 Prozent angehoben werden.
  • Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren sollen weiterhin einen früheren Renteneintritt mit moderaten Abschlägen nutzen können.
  • Zeiten von Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit sollen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.

3. Kapitaleinkommen und andere Vermögenserträge Kapitaleinkommen und andere Vermögenserträge sollen zur Finanzierung herangezogen werden.

  • Dadurch wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert und das Solidaritätsprinzip gestärkt.

4. Beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt.

  • Politische Entscheidungen, welche die gesetzliche Rentenversicherung finanziell belasten, können aus Gründen der Gerechtigkeit nicht den gesetzlich Versicherten auferlegt werden. Sie müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

5. Äquivalenzprinzip Das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Rentenerhöhungen durch einen festen Erhöhungsbetrag für alle ergänzt.

  • Prozentuale Rentenerhöhungen führen langfristig zu einer immer weiter gehenden Spreizung zwischen höheren und niedrigen Renten. Feste Erhöhungsbeträge schränken diese Entwicklung ein, mindern das Armutsrisiko und führen zu sozial gerechteren Verteilungsergebnissen.


Begründung:

Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Renten einer steigenden Zahl von Rentenempfänger*innen. Eine Erweiterung der Versichertengemeinschaft auf alle Erwerbstätigen kann langfristig zur Stabilisierung des Systems beitragen.

Erstens stärkt eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen die finanzielle Basis der Rentenversicherung. Wenn auch Selbstständige, Politiker*innen sowie künftig neu eingestellte Beamt*innen Beiträge leisten, erhöht sich die Zahl der Beitragszahlenden sowie die Einnahmen des Systems.

Zweitens trägt die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze dazu bei, dass hohe Einkommen stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung beitragen. Dadurch wird das Solidaritätsprinzip gestärkt und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabilisiert.

Drittens erhöht ein flexibles Renteneintrittsalter nach Beitragsjahren die Gerechtigkeit im Rentensystem. Wer viele Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Gleichzeitig wird damit der unterschiedlichen Belastung verschiedener Berufsgruppen Rechnung getragen.

Viertens trägt eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität im Alterssicherungssystem bei. Derzeit bestehen unterschiedliche Sicherungssysteme für verschiedene Berufsgruppen. Eine gemeinsame Versicherung für alle Erwerbstätigen stärkt das Solidaritätsprinzip und verhindert eine Ungleichbehandlung.

Fünftens erhöht eine breitere Einbindung in die gesetzliche Rentenversicherung die gesellschaftliche Akzeptanz des Systems. Wenn alle Gruppen – einschließlich politischer Mandatsträger*innen – in dasselbe System einzahlen, wird das Vertrauen in die Fairness der Alterssicherung gestärkt.

Sechstens entspricht eine solche Reform internationalen Beispielen. In mehreren europäischen Ländern existieren bereits Erwerbstätigen- oder Bürgerversicherungssysteme, in denen große Teile der Bevölkerung in ein gemeinsames Rentensystem eingebunden sind.

Durch eine schrittweise Umsetzung und angemessene Übergangsregelungen kann die Reform sozialverträglich gestaltet werden. Ziel des Antrags ist es daher, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanziell zu stabilisieren, ihre Legitimation zu stärken und ein gerechteres Alterssicherungssystem für alle Erwerbstätigen zu schaffen.


Beschluss der Kreiskonferenz

Der Antrag wurde auf der Kreiskonferenz am Sa 9. Mai 2026 angenommen.