Gewalt gegen Frauen stoppen und die Istanbul-Konvention in Stuttgart und Baden-Württemberg flächendeckend umsetzen!
Antragstellerin: SPD Frauen Stuttgart
Empfänger: SPD Landesverband, SPD Landtagsfraktion, SPD Gemeinderatsfraktion Stuttgart
Die SPD Frauen Stuttgart fordern die umgehende Umsetzung der Istanbul Konvention von 2011 auf Kommunal- und Landesebene:
- Allen Frauen und ihren Kindern muss in Krisensituation die Möglichkeit geboten werden, Zugang zu Beratungsstellen, Frauenhäusern und Frauenschutzräumen schnell und niederschwellig zu erhalten. Dazu müssen die verfügbaren Angebote drastisch erhöht und ausgebaut werden, um den Bedarf abzudecken.
- Das Land muss in die Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser einsteigen und dort eingreifen, wo finanzielle Lücken entstehen. Baden-Württemberg darf seine Kommunen nicht im Stich lassen, sondern durch eine strukturell subsidiäre Finanzierung unterstützen.
- Die entsprechenden Einrichtungen (Beratungsinstitutionen, Frauenhäuser, Frauenschutzräume) müssen mit ausreichend Fachpersonal besetzt werden, dass eine gute Beratung und Betreuung möglich ist. Dazu müssen diese auch gut in die Sicherheitsinfrastruktur mit Polizei und Justiz vernetzt werden.
Begründung: Die Gewalt gegen Frauen in Deutschland hat im letzten Jahr einen neuen Höchststand erreicht, die UN Women (2024) berichten von 167.865 betroffenen Frauen im Jahr 2023. Alle vier Minuten erlebe eine Frau partnerschaftliche Gewalt (ebd.). Auch in Baden-Württemberg hat die Zahl der registrierten Fälle von häuslicher Gewalt 2023 mit 16.400 Fällen zugenommen (SWR, 2024).
Die Istanbul Konvention, welche 2011 von Deutschland unterzeichnet und 2017 ratifiziert wurde (UN Women Deutschland, Februar 2024), setzt gewisse Standards für den Schutz von Frauen. Dabei wird auch vorgeschrieben, dass auf 10.000 Einwohner*innen ein Frauenhausplatz zur Verfügung stehen muss (ebd.). In Baden-Württemberg gibt es nach Angaben des Sozialministeriums allerdings nur 855 Plätze in 44 Frauenhäusern (SMA, 2024). In Stuttgart gibt es zwei Frauenhäuser mit ungefähr 70 Plätzen (Frauen helfen Frauen & Städtische Frauenhaus Stuttgart). Der Jahresbericht des Vereins Frauen helfen Frauen zeigt, dass diese Anzahl auch in Stuttgart nicht ausreicht (Frauen helfen Frauen, 2024).
Betroffen von häuslicher Gewalt sind grundsätzlich Frauen unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund, dasselbe gilt für die Täter. Allerdings sind besonders Frauen in wirtschaftlichen Abhängigkeiten auf staatliche Hilfe angewiesen, gewaltvolle Beziehungen rechtzeitig verlassen zu können. Als Sozialdemokrat*innen muss die SPD sich deshalb besonders dafür einsetzen, dass Frauen und Kinder die notwendige Hilfe bekommen und die Umsetzung der Istanbul Konvention in Stuttgart und Baden- Württemberg umgesetzt wird.
Quellen:
Bundeskriminalamt, 2021: Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistik - Auswertung - Berichtsjahr 2021.
Abrufbar unter:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2021.html?nn=63476.
Frauen helfen Frauen e. V., H. Zinßer, M. Moll, L. Veit: Jahresbericht 2023. Abrufbar unter: https://www.fhfstuttgart.de/files/fhf_jahresbericht_2023_web.pdf.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg: Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen. Abrufbar unter: https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/soziales/gegen-gewalt-an-frauen/hilfe-und-unterstuetzung/. Zuletzt abgerufen 02.10.2024.
Städtisches Frauenhaus Stuttgart, abrufbar unter: https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/staedtisches-frauenhaus.php.
SWR (2024): Deutlich mehr Fälle von häuslicher Gewalt in Baden-Württemberg. Abrufbar unter: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/haeusliche-gewalt-in-bw-faelle-nehmen-zu-100.html. Zuletzt abgerufen 27.10.2024.
UN Women Deutschland: Gewalt gegen Frauen in Deutschland 2023, Juni 2024, letzter Aufruf 02.10.2024. Aufrufbar unter: https://unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/.
UN Women Deutschland: Istanbul Konvention, Februar 2024, letzter Aufruf 02.10.2024. Abrufbar unter: https://unwomen.de/die-istanbul-konvention/.