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Keine Absenkung des Mindestlohns für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft – soziale Gerechtigkeit gilt für alle!

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
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Antragsteller

SPD AfA (Arbeitskreis für Arbeit im SPD-Kreisverband Stuttgart)

Adressaten

SPD-Bundestagsfraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Die SPD Stuttgart spricht sich entschieden gegen die Pläne aus, den gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft auf 80 Prozent abzusenken.
  2. Der SPD-Kreisverband Stuttgart fordert die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Minister*innen in der Bundesregierung sowie den SPD-Parteivorstand auf, sich klar gegen eine solche Regelung zu positionieren und sich für die uneingeschränkte Geltung des gesetzlichen Mindestlohns auch für Saisonarbeiter*innen einzusetzen.

Begründung

Die geplante Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns für Saisonarbeiter*innen in der Landwirtschaft auf 80 Prozent bedeutet eine eklatante Schlechterstellung einer besonders schutzbedürftigen Gruppe von Beschäftigten. Diese meist aus dem Ausland stammenden Arbeitskräfte leisten harte körperliche Arbeit unter oft schwierigen Bedingungen und tragen wesentlich zur Versorgung mit heimischen Lebensmitteln bei.

Die SPD steht für soziale Gerechtigkeit, gute Arbeit und faire Löhne. Eine Ausnahmeregelung, die bestimmte Beschäftigtengruppen aus dem Mindestlohnschutz herausnimmt, widerspricht diesen Grundwerten fundamental. Lohndumping darf kein Mittel zur Wettbewerbsfähigkeit sein – auch nicht in der Landwirtschaft.

Stattdessen müssen die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft verbessert, Kontrollen ausgeweitet und Missstände konsequent geahndet werden. Eine Reduzierung des Lohnniveaus ist der falsche Weg.

Die SPD muss sich klar und öffentlich gegen jede Absenkung des Mindestlohns positionieren – unabhängig von Branche oder Herkunft der Arbeitnehmer*innen.


Kreiskonferenz, 21. Juli 2025