Zum Inhalt springen

Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
Version vom 12. Mai 2026, 14:05 Uhr von Spdadmin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Antragsteller

AG 60 plus Stuttgart

Adressaten

SPD-Landesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion

Antrag

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass künftig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (Erwerbstätigenversicherung). Dies umfasst insbesondere

  1. Arbeitnehmende
  2. Selbstständige
  3. Berufspolitiker*innen in Parlamenten und Regierungen
  4. neu eingestellte Beamt*innen.

(Für bereits aktive Beamt*innen sollen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen geprüft werden).

Darüber hinaus soll der Gesetzentwurf folgende strukturelle Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung vorsehen:

1. Beitragsbemessungsgrenze Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben und kontinuierlich angepasst.

  • Dadurch wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert und das Solidaritätsprinzip gestärkt.

2. Flexibles Renteneintrittsalter nach Beitragsjahren Das Renteneintrittsalter soll stärker an die Dauer der geleisteten Beitragsjahre gekoppelt werden. Ziel ist ein gerechtes und flexibles Rentensystem. Dabei soll gelten:

  • Rentenanspruch ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren unabhängig vom Lebensalter.
  • Das Rentenniveau muss dauerhaft stabilisiert und mittelfristig auf mindestens 50 Prozent angehoben werden.
  • Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren sollen weiterhin einen früheren Renteneintritt mit moderaten Abschlägen nutzen können.
  • Zeiten von Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit sollen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.

3. Kapitaleinkommen und andere Vermögenserträge Kapitaleinkommen und andere Vermögenserträge sollen zur Finanzierung herangezogen werden.

  • Dadurch wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert und das Solidaritätsprinzip gestärkt.

4. Beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt.

  • Politische Entscheidungen, welche die gesetzliche Rentenversicherung finanziell belasten, können aus Gründen der Gerechtigkeit nicht den gesetzlich Versicherten auferlegt werden. Sie müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

5. Äquivalenzprinzip Das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Rentenerhöhungen durch einen festen Erhöhungsbetrag für alle ergänzt.

  • Prozentuale Rentenerhöhungen führen langfristig zu einer immer weiter gehenden Spreizung zwischen höheren und niedrigen Renten. Feste Erhöhungsbeträge schränken diese Entwicklung ein, mindern das Armutsrisiko und führen zu sozial gerechteren Verteilungsergebnissen.


Begründung:

Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Renten einer steigenden Zahl von Rentenempfänger*innen. Eine Erweiterung der Versichertengemeinschaft auf alle Erwerbstätigen kann langfristig zur Stabilisierung des Systems beitragen.

Erstens stärkt eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen die finanzielle Basis der Rentenversicherung. Wenn auch Selbstständige, Politiker*innen sowie künftig neu eingestellte Beamt*innen Beiträge leisten, erhöht sich die Zahl der Beitragszahlenden sowie die Einnahmen des Systems.

Zweitens trägt die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze dazu bei, dass hohe Einkommen stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung beitragen. Dadurch wird das Solidaritätsprinzip gestärkt und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabilisiert.

Drittens erhöht ein flexibles Renteneintrittsalter nach Beitragsjahren die Gerechtigkeit im Rentensystem. Wer viele Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Gleichzeitig wird damit der unterschiedlichen Belastung verschiedener Berufsgruppen Rechnung getragen.

Viertens trägt eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung zu mehr Gerechtigkeit und Solidarität im Alterssicherungssystem bei. Derzeit bestehen unterschiedliche Sicherungssysteme für verschiedene Berufsgruppen. Eine gemeinsame Versicherung für alle Erwerbstätigen stärkt das Solidaritätsprinzip und verhindert eine Ungleichbehandlung.

Fünftens erhöht eine breitere Einbindung in die gesetzliche Rentenversicherung die gesellschaftliche Akzeptanz des Systems. Wenn alle Gruppen – einschließlich politischer Mandatsträger*innen – in dasselbe System einzahlen, wird das Vertrauen in die Fairness der Alterssicherung gestärkt.

Sechstens entspricht eine solche Reform internationalen Beispielen. In mehreren europäischen Ländern existieren bereits Erwerbstätigen- oder Bürgerversicherungssysteme, in denen große Teile der Bevölkerung in ein gemeinsames Rentensystem eingebunden sind.

Durch eine schrittweise Umsetzung und angemessene Übergangsregelungen kann die Reform sozialverträglich gestaltet werden. Ziel des Antrags ist es daher, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanziell zu stabilisieren, ihre Legitimation zu stärken und ein gerechteres Alterssicherungssystem für alle Erwerbstätigen zu schaffen.


Beschluss der Kreiskonferenz

Der Antrag wurde auf der Kreiskonferenz am Sa 9. Mai 2026 angenommen.