Zum Inhalt springen

Für mehr Gerechtigkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung – Gesetzlich Versicherte stärken Staat in die Pflicht nehmen

Aus Positionen und Beschlüsse der SPD Stuttgart
Version vom 12. Mai 2026, 14:11 Uhr von Spdadmin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Antragsteller

SPD-OV Stuttgart-Feuerbach

Adressaten

SPD-Bundestagsfraktion

Antrag

Vor dem Hintergrund des am 29. April vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert,

  1. die geplante Maßnahme zur Kürzung des Kinderkrankengeldes von 90 Prozent auf 85 Prozent des Nettolohns abzulehnen,
  2. sich für die vollständige Finanzierung der GKV-Beiträge von Bürgergeldbeziehenden aus Steuermitteln einzusetzen,
  3. die derzeitige Orientierung an der Grundlohnrate im Entwurf zum GKV Beitragssatz-stabilisierungsgesetz zu streichen. Steigende Tariflöhne, der anhaltende Fachkräftemangel sowie wachsende qualitative und strukturelle Anforderungen führen zu Kostensteigerungen, die regelmäßig über einer Grundlohnrate liegen.


Begründung:

1. Das Kinderkrankengeld ist eine zentrale sozialpolitische Leistung zur Unterstützung von Familien. Eine Kürzung trifft Familien unmittelbar – und sie trifft Frauen in besonderem Maße. Nach einer Auswertung der BARMER wurden im vergangenen Jahr bundesweit rund 296.000 Anträge auf Kinderkrankengeld von Frauen gestellt, gegenüber 109.000 Anträgen von Männern. (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/krankheit-kinder-krankengeld-100.html) Dies zeigt deutlich, dass die Hauptlast der Kinderbetreuung im Krankheitsfall weiterhin überwiegend von Frauen getragen wird. Kürzungen beim Kinderkrankengeld verschärfen bestehende soziale Ungleichheiten. Während gutverdienende Familien Einkommenseinbußen eher kompensieren können, geraten Geringverdienende deutlich stärker unter Druck. Besonders betroffen sind alleinerziehende Frauen, die ohnehin ein erhöhtes Armutsrisiko tragen. Die geplante Kürzung ist daher sozial ungerecht: Sie benachteiligt gezielt diejenigen, die bereits strukturell stärker belastet sind, und verstärkt die bestehende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern.

2. Die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehenden ist eine gesamtgesellschaftliche und damit staatliche Fürsorgeaufgabe. Derzeit wird diese Aufgabe jedoch überwiegend von den gesetzlichen Versicherten finanziert, da der staatliche Zuschuss unzureichend ist. Es ist nicht Aufgabe der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Kosten für Bürgergeldempfangende zu tragen. Diese Finanzierung geht über den eigentlichen Versicherungsauftrag hinaus und stellt eine sogenannte versicherungsfremde Leistung dar. Dadurch entsteht der GKV ein Defizit von rund 12 Milliarden Euro. Privatversicherte werden an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht beteiligt – das ist eine strukturelle Ungleichbehandlung und damit ungerecht. Wenn die SPD glaubwürdig an der Seite der Versicherten stehen will, sollte sie sich dafür einsetzen, diese finanzielle Last breiter zu verteilen und aus Steuermitteln zu finanzieren. Würde der Staat die versicherungsfremden Leistungen vollständig übernehmen, könnten die Zusatzbeiträge der GKV laut Berechnungen um bis zu 0,5 Prozentpunkte sinken (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/krankenkassen-beitraege-kritik-100.html). Die Übernahme dieser Leistungen durch den Staat würde somit zu mehr Beitragsgerechtigkeit und einer faireren Lastenverteilung führen.

3. Die Folge ist eine zunehmende Entkopplung von Kosten- und Einnahmenentwicklung. Besonders betroffen sind gemeinnützige Träger, die:

  • tarifgebunden sind und verlässliche Löhne zahlen,
  • keine Gewinnorientierung und damit keine finanziellen Puffer haben,
  • eine zentrale Rolle in der Daseinsvorsorge, insbesondere im ländlichen Raum, übernehmen.

Wenn Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden und zusätzliche Abschläge unterhalb der Grundlohnrate wirken, entsteht ein strukturelles Finanzierungsdefizit.


Beschluss der Kreiskonferenz

Der Antrag wurde auf der Kreiskonferenz am Sa 9. Mai 2026 angenommen.